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Honorar

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Nach Rechnungsstellung und Einreichung zahlt Ihre private Krankenkasse nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Sind Sie bei der Beihilfe versichert, werden Ihnen nach Rechnungseinreichung anteilsmäßig die Behandlungskosten erstattet.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Heilpraktikerleistungen leider nicht, das Behandlungshonorar muss somit zur Zeit von Ihnen selbst getragen werden.

Für Selbstzahler gelten folgende Honorare:

  • Erstanamnese 160 Euro (Dauer 1 - 2 Stunden)
  • Stundensatz 90 Euro.
    Wenn Sie zum ersten Mal zu mir kommen, erhalten Sie einen Nachlass
    von 10% auf o. g. Preise.